Juve Plus Presserechtler im Clinch

BGH entscheidet zu „Informationsschreiben“

Sogenannte Presserechtliche Infomationsschreiben sind grundsätzlich zulässig, müssen aber bestimmte Kriterien erfüllen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er gab damit einerseits der ‚Franfurter Allgemeinen Zeitung‘ (FAZ) Recht, die sich von den Schreiben einer Presserechtskanzlei belästigt fühlte und dagegen klagte. Andererseits bestätigte der Gerichtshof aber grundsätzlich die Rechtmäßigkeit solcher Briefe. So ist es kein Wunder, dass beide Lager sich als Sieger des Verfahrens sehen.

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Martin Schippan
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