Juve Plus Punktsieg vor dem BGH

Verlage mit Revision gegen Tagesschau-App erfolgreich

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  • JUVE

Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche zugunsten der Zeitungsverlage entschieden und der Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln stattgegeben. Die Kölner Richter müssen jetzt neu über den Fall verhandeln und prüfen, ob es sich bei den Inhalten der App um ein presseähnliches Angebot handelt.

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Darf die ARD ihre Tagesschau-Nachrichten in einer App verbreiten? Die deutschen Zeitungsverlage meinen: „nein“, und klagen seit Jahren gegen die gebührenfinanzierte Konkurrenz auf Smartphones und Tablets. Zu „presseähnlich“ seien die dort angebotenen Inhalte und damit vom Rundfunkstaatsvertrag untersagt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche in dem jahrelangen Streit entschieden – und schickte das Verfahren zurück in die Vorinstanz.

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