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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg muss den Streit um die Vermarktungspflicht des Radiovermarkters Radio Marketing Service (RMS) neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof überstimmte die OLG-Richter, denen die Klage von zwei Lokalradios nicht konkret genug war. Vorangegangen war dem Ganzen ein langjähriger Rechtsstreit darüber, ob RMS die beiden Lokalradios von der Vermarktung ausschließen darf. Da RMS Marktführer im Privatfunk ist, sahen die Radiosender darin einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot.