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Zig Tausende an Beschwerden erreichen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedes Jahr, das Gros wird für unzulässig erklärt und nicht weiter verhandelt. Dass er sich nun mit dem Fall Jones Day auseinandersetzt, zeigt: Menschenrechtsverletzungen sind aus Sicht der Richter jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen.