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Der Vertrag und der Zustimmungsbeschluss wurden im März 2007 ins Handelsregister eingetragen – vor Ablauf der Frist für die Erhebung von Anfechtungsklagen. Gegen den Beschluss hatten 16 Linos-Aktionäre Anfechtungsklage erhoben. Die Gesellschaft ihrerseits erhob daraufhin eine eigene Klage auf Feststellung, dass die Anfechtungsklagen und mögliche Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.