Streit um Fanpage

Redeker boxt Facebook-Seite für Regierung durch

Die Bundesregierung darf ihre reichweitenstarke Facebook-Seite weiterbetreiben. Das Verwaltungsgericht Köln stärkte dem Bundespresseamt in einem Rechtsstreit mit der Datenschutzbeauftragten den Rücken.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Rechtsstreit begann im Februar 2023, als der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) Ulrich Kelber dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) den Betrieb seiner Facebook-Seite untersagte.

Ein ungewöhnlicher Schritt – aber Kelber war der Auffassung, die Facebook-Seite sei nicht datenschutzkonform ausgestaltet. Über Cookies würden in unzulässigem Maße Besucherdaten gespeichert, ohne dass die jeweiligen Benutzer hierfür eine wirksame Einwilligung erteilten.

In diesem Kontext sah der Datenschutzbeauftragte das Bundespresseamt sowie Meta – den Mutterkonzern von Facebook – als gemeinsam verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und untersagte den Weiterbetrieb der Fanpage wegen Gesetzesverstößen. Wäre das Bundespresseamt ein Privatunternehmen, hätte ihm womöglich noch ein Bußgeld gedroht.

Gegen den Bescheid und die Verwarnungen wehrte sich das Presseamt mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Meta schloss sich mit einer Drittanfechtungsklage an, schließlich tangierte die Untersagung der Datenschutzbehörde das wirtschaftlich lukrative Fanpage-Geschäft des US-Konzerns.

Gericht sieht alleinige Verantwortung bei Meta

Das Verwaltungsgericht Köln widersprach der Einschätzung des Bundesbeauftragten grundlegend und hob den Untersagungsbescheid der Aufsichtsbehörde vollständig auf.

Das Bundespresseamt könne nicht in die Verantwortung genommen werden, da es keine Parameter für die Platzierung der Cookies und die Auswertung der erhobenen Daten vorgeben könne. Diese Parameter lege ausschließlich Plattformbetreiber Meta für alle sogenannten Fanpages gleichermaßen fest.

Demnach sei ausschließlich Meta verpflichtet, die datenschutzkonforme Ausgestaltung des sozialen Netzwerks zu gewährleisten und gegebenenfalls die Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Cookies einzuholen. Das Kölner Gericht, das zwar der Klage des Bundespresseamtes stattgab, die Klage Metas in drei von vier Punkten jedoch für unzulässig hielt, ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster zu (Az. 13 K 1419/23).

Regierung verteidigt Social-Media-Präsenz

Die Bundesregierung wehrte sich nicht nur gegen den Untersagungsbescheid und die Verwarnungen, sondern argumentierte auch, sie müsse ihrem Informationsauftrag nachkommen und die Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele informieren. Dem könne sie nur gerecht werden, wenn sie ihre Öffentlichkeitsarbeit an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen orientiere. Unter dem Account ‚Bundesregierung‘ verzeichnet sie aktuell mehr als eine Million Follower, auf der Meta-Tochter Instagram rund 200.000.

Die Vertreter im Überblick

Gero Ziegenhorn

Vertreter Bundespresseamt
Inhouse Recht (Berlin): Rüdiger Petz (Referatsleiter), Manuel Siegel, Johannes Wolf – aus dem Markt bekannt
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Gero Ziegenhorn (Federführung), Dr. Cornelius Böllhoff, Dr. Stefanie Schulz-Große; Associate: Dr. Oskar Schumacher (alle Datenschutz)

Vanessa Wettner

Vertreter Meta
WilmerHale (Frankfurt): Dr. Vanessa Wettner, Prof. Dr. Hans-Georg Kamann; Associates: Katrin Kays, Tanja Raabe (alle Konfliktlösung) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Bundesdatenschutzbeauftragte
Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann (Universität Köln)

Verwaltungsgericht Köln, 13. Kammer
Michael Huschens (Vorsitz)

Indra Spiecker

Hintergrund: Redeker setzte sich in einem Pitch für das prominente Mandat durch und war schon vorgerichtlich für das Bundespresseamt tätig. Der federführende Partner Ziegenhorn baute mit Praxisleiter Böllhoff maßgeblich den Bereich Datenschutzrecht bei der Sozietät auf. Das Team für IT- und Datenschutz umfasst mittlerweile knapp 20 Berufsträger.

Meta setzte nach JUVE-Informationen auf das prozesserfahrene Team von WilmerHale. Dieses hatte jüngst in einem Eilverfahren erreicht, dass die US-Mandantin mit den in Deutschland eingesammelten Nutzerdaten die künstliche Intelligenz Meta AI trainieren darf, sofern die Social-Media-Nutzer dem nicht durch die entsprechende Einstellung ihres Accounts widersprechen.

Auf Beklagtenseite hatte im Verfahrensverlauf die Behördenleitung gewechselt: Im Sommer 2024 wird Ulrich Kelber auf Beschluss der Ampelregierung von der Bonner Professorin Louisa Specht-Riemenschneider abgelöst.

Die Juristin Spiecker, die die Datenschutzbeauftragte in der mündlichen Verhandlung vertrat, wurde 2023 angefragt und übernahm mit dem Team der BfDI die Begleitung des Prozesses. Sie leitet seit vergangenem Jahr das Institut für Digitalisierung an der Universität Köln. Zuvor war die Rechtsprofessorin am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sowie an der Goethe-Universität Frankfurt tätig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema