Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass Hostprovider wie Meta nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf Facebook auch sinngleiche Inhalte von der Plattform entfernen müssen. Dies betrifft Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung, wie etwa Farbfilter oder typografische Änderungen. Der Beschluss berücksichtigt den Digital Services Act und führt die Argumentation des OLG zum sogenannten „Künast-Meme“ fort.
Der bekannte Arzt und TV-Moderator Eckart von Hirschhausen, der die „Hirschhausen Diät“ beworben hatte, klagte gegen Meta wegen zweier Deep-Fake-Videos, die ihn vermeintlich für Abnehmmittel werben ließen. Das Landgericht wies den Antrag ab, doch die sofortige Beschwerde des Klägers hatte teilweise Erfolg. Das OLG entschied, dass Meta das zweite Video aufgrund der Ähnlichkeit zum ersten Video hätte sperren müssen, ohne weitere Abmahnung (Az. 16 W 10/25) und spezifizierte damit die aktiven Prüfpflichten der Provider hinsichtlich „sinngleicher Inhalte“. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Im vergangenen Jahr setzte sich schon die Grünen-Politikerin Renate Künast wegen der Weiterverbreitung „kerngleicher“ Varianten eines bereits gelöschten Videos erfolgreich beim OLG Frankfurt gegen Meta zur Wehr. Der Bundesgerichtshof setzte das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zu diesem Thema abzuwarten (C-492/23).
Die Vertreter in Überblick
Vertreter Eckart von Hirschhausen
SKW Schwarz (Frankfurt): Götz Schneider-Rothhaar, Fabian Bauer (beide Medien- und Urheberrecht)
Vertreter Meta
Freshfields (Frankfurt): Katharina-Sophia Rieger (Medienrecht), Lukas Müller (Konfliktlösung) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: SKW Schwarz, die regelmäßig mit Streitigkeiten um Bild-, Text- und Tonrechte befasst ist, begleitet von Hirschhausen schon seit 2008 und vertritt ihn auch in Streitigkeiten.
Die Mandatsbeziehung zwischen Freshfields und Meta besteht schon einige Jahre. Sie erstreckt sich nach JUVE-Informationen neben der breiten Beratung zur Plattformregulierung auch auf die Koordination und Abwehr deutscher Zivilverfahren, die sich gegen das US-Unternehmen richten.
Renate Künast wurde in ihrer ähnlich gelagerten Klage zum ihr untergeschobenen Falschzitat von Matthias Pilz aus der Sozietät JUNLegal unterstützt. Auch die Frankfurter ‚Media Kanzlei‘ vertritt die Politikerin seit 2021 laufend in Verfahren gegenüber Plattformbetreibern, vor allem hinsichtlich sogenannter ‚HateSpeech‘.