Grund für den Rechtsstreit ist das seit 1. Jänner 2021 in Österreich in Kraft getretene Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G). Dieses verpflichtet die Betreiber von Kommunikationsplattformen unter anderem dazu, ein Melde- und Überprüfungsverfahren für rechtswidrige Inhalte einzurichten, regelmäßige Transparenzberichte über den Umgang mit Meldungen zu veröffentlichen sowie im Inland verantwortliche und erreichbare Personen zu bestellen.
Die Kommunikationsbehörde KommAustria ist für die Aufsicht der von dem Gesetz erfassten Plattformen zuständig. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 10 Millionen Euro.
Tech-Riesen wehren sich
Google, Meta und TikTok, die allesamt in Irland ihren Sitz haben, hatten die Vorgaben nicht bzw. nicht komplett umgesetzt, weil ihrer Einschätzung nach das österreichische Gesetz gegen das Unionsrecht verstößt. Auf eine Vorlage des VwGH hin stimmte der EuGH der Einschätzung der Tech-Giganten nun zu (Gz. C-376/22).
Die Richtlinie über Dienste der Informationsgesellschaft (2000/31/EG) ziele darauf ab, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dem liegt der Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat zugrunde, der die Hürden beseitigen soll, die unterschiedliche nationale Regelungen schaffen können.
Unionsrecht schlägt nationales Recht
„Zwar können andere Mitgliedstaaten als der Herkunftsmitgliedstaat des betreffenden Dienstes unter eng gefassten Bedingungen und in bestimmten Fällen tatsächlich Maßnahmen ergreifen, um die öffentliche Ordnung, den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die öffentliche Sicherheit oder den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten“, heißt es in der Presseaussendung des EuGH. Sie dürften aber keine „generell-abstrakten Maßnahmen ergreifen, die unterschiedslos für alle Anbieter einer Kategorie von Diensten der Informationsgesellschaft gelten“. Unterschiedslos bedeute in diesem Fall ohne Unterschied zwischen in diesem Mitgliedstaat ansässigen Diensteanbietern und solchen, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind.
Ansonsten werde der Grundsatz angezweifelt, dass das Herkunftsland eines Dienstes für die Aufsicht zuständig ist. Dies würde laut EuGH auch das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten und den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigen.
Nach der Vorabentscheidung des EuGH muss der VwGH nun eine Entscheidung in dem Rechtsstreit treffen.
Vertreter Google und TikTok
Baker McKenzie (Wien): Dr. Lukas Feiler – öffentlich bekannt
Vertreter Meta
Freshfields Bruckhaus Deringer (Wien): Dr. Stephan Denk (Öffentliches Recht); Associates: Dr. Luca Mischensky, Dr. Anna Kohlmaier (Öffentliches Recht/Litigation), Sonia Havlikova (Öffentliches Recht; Rechtsanwaltsanwärterin) – aus dem Markt bekannt
Generalanwalt, Luxemburg
Maciej Szpunar
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg
3. Kammer: Prof. Dr. Alexandra Prechal (Kammerpräsidentin), François Biltgen, Prof. Dr. Nils Wahl (Berichterstatter), Dr. Jan Passer, Maria Lourdes Arastey Sahún
Hintergrund: Baker McKenzie-Partner Feiler ist einer der anerkanntesten IT-Rechtler und Datenschutzexperten Österreichs. Er stand Google unter anderem im Musterverfahren vor der Datenschutzbehörde bzgl. der Weiterleitung personenbezogener Daten in die USA beim Einsatz von Google Analytics zur Seite (öffentlich bekannt).
Freshfields ist für Meta neben der Beratung zur Plattformregulierung nach JUVE-Informationen auch in Kartellverfahren aktiv. Der renommierte Partner Denk leitet die Praxisgruppe Öffentliches Recht in Österreich. In der aktuellen Causa war über sein Wiener Teams hinaus dem Vernehmen nach zu punktuellen Fragen zusätzlich das Berliner Team um Partnerin Laura Knoke involviert.
Die Europäische Kommission sowie die Regierungen von Österreich und Polen sowie Irland beteiligten sich über Juristen aus den eigenen Reihen an dem Verfahren. Im Bundeskanzleramt in Wien waren der Leiter des Verfassungsdienstes Dr. Albert Posch und Dr. Gerhard Kunnert mit dem Verfahren betraut. Für die irische Regierung war neben Bevollmächtigten auch der Barrister David Fennelly aus Dublin eingebunden.