Der inzwischen in Meta umbenannte Plattformbetreiber hatte im Frühjahr 2020 das New Yorker Unternehmen Giphy gekauft, eine Suchmaschine zur Integration animierter Bewegtbilder in Onlinemitteilungen. In Medienberichten war damals von einem Kaufpreis von rund 400 Millionen US-Dollar (heute umgerechnet 349 Millionen Euro) zu lesen. Allerdings entwickelten sich umfangreiche Fusionskontrollvorhaben in den USA, Großbritannien und Österreich zum Hemmschuh für die Transaktion.
Der Wiener Kartellsenat legte nun als erster eine Entscheidung vor. Meta akzeptierte inzwischen die zugehörigen Auflagen. Diese zielen darauf ab, Wettbewerbern von Facebook für die Dauer von fünf Jahren ab rechtskräftigem Abschluss aller in- und ausländischen Kartellverfahren einen diskriminierungsfreien Zugang zur Bibliothek von Giphy zu gewähren. Außerdem soll Meta helfen, innerhalb von sieben Jahren einen alternativen Anbieter einer GIF-Bibliothek zu schaffen. Das Urteil sieht auch vor, dass ein Treuhänder hilft, die Auflagen umzusetzen, und deren Einhaltung überwacht.
Gefahr gering
Eine wichtige Grundlage der Entscheidung ist in den wirtschaftlichen Erwägungen der Gutachter zu sehen. Demnach sei Giphy auf dem Werbemarkt kein Wettbewerber von Facebook, sodass dort keine Gefahr für den Wettbewerb drohe. Dem Ausschluss von anderen Social-Media-Diensten, also direkten Konkurrenten von Facebook, von der Giphy-Bibliothek sollen die Auflagen vorbeugen.
Vorangegangen war in Österreich eine Auseinandersetzung darum, ob der Zusammenschluss der beiden US-Unternehmen überhaupt bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Wien anzumelden war. Statt eines Prozesses um die Pflicht zur kartellrechtlichen Anmeldung ging Facebook letztlich mit der BWB einen Vergleich ein und nahm im Sommer 2021 eine Geldbuße von 9,6 Millionen Euro in Kauf. Dadurch kam zunächst die Prüfung des Vorhabens und dann das Verfahren vor dem Kartellgericht in der zweiten Jahreshälfte 2021 voran.
Britische Behörde dagegen
In Großbritannien hegen die Kartellwächter ebenfalls Bedenken gegen den Zusammenschluss. Sie verhängten im Herbst 2021 eine Strafe von 50,5 Millionen Pfund (umgerechnet 57,7 Millionen Euro) wegen Verstößen gegen Auflagen im Zusammenhang mit dem Kauf von Giphy. Im November ordnete die britische Wettbewerbsbehörde sogar eine Rückabwicklung des Kaufs an. Damit würden „Millionen Nutzer sozialer Medien geschützt sowie Wettbewerb und Innovationen in der Onlinewerbung gefördert“, erklärte die Competition and Markets Authority damals. Gegen diese Verkaufsanordnung aus London legte der Facebook-Mutterkonzern Anfang Jänner Rechtsmittel ein.
Berater Facebook
E+H Rechtsanwälte (Wien): Dr. Dieter Thalhammer (Federführung); Associates: Dr. Felix Frommelt, Lena Dannenmaier (Rechtsanwaltsanwärterin; alle Fusionskontrolle) – aus dem Markt bekannt
Latham & Watkins: Hanno Kaiser (San Diego), Kelly Fayne (San Francisco), Dr. Jan Höft (Düsseldorf), David Little (Brüssel/London), Jonathan Parker (London); Associates: Gregory Bonné (London), Fabienne Rotering, Leonie Spangenberger (beide Düsseldorf; alle Fusionskontrolle) – aus dem Markt bekannt
Bundeswettbewerbsbehörde, Wien
Dr. Natalie Harsdorf-Borsch (Stellvertretende Generaldirektorin)
Bundeskartellanwalt, Wien
Heinz Ludwig Majer
Oberlandesgericht Wien
28. Senat: Dr. Andrew Annerl (Vorsitzender Richter), Romana Wieser (Richterin)
Hintergrund: Um die kartellrechtlichen Freigaben für den Kauf von Giphy zu erreichen, mandatierte Facebook im Herbst 2020 die US-Kanzlei Latham & Watkins. Sie beriet das inzwischen in Meta umbenannte Unternehmen auch bereits mehrfach in Transaktionen, im Sommer 2021 etwa beim Kauf von Big Box VR.
Lathams Kartellrechtler vertreten den Internetkonzern in den Fusionskontrollen zum Erwerb von Giphy in den USA und in Großbritannien. Für die Vertretung gegenüber der BWB war der Düsseldorfer Partner Höft zuständig, der vor Ort in Wien auf ein Kartellrechtsteam um den E+H-Partner Thalhammer setzte. Dazu gehörte auch der Kartellrechtler Frommelt, der im Sommer 2021 von der hoch angesehenen Spezialkanzlei Reidlinger Schatzmann zu E+H kam.
Weltweit entfernen
Zu Fragen der Haftung für rechtswidrige Inhalte, die Nutzer auf der Plattform von Facebook posten, berät Wolf Theiss das Unternehmen in Österreich. Erst vergangene Woche hatte Facebook nach einem langwierigen Verfahren gegen die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig ein Urteil des Handelsgerichts Wien akzeptiert. Dieses verpflichtet den Konzern, das inkriminierte Posting – und sinngleiche Einträge – weltweit zu entfernen. Weiters ordnete es die Veröffentlichung des Urteils für sechs Monate auf der Startseite an. Dort muss es sichtbar sein, ohne dass Nutzer scrollen müssen; für Deutschland scheint das derzeit nicht der Fall zu sein. Zudem muss das Unternehmen den vollen Namen und die Adresse hinter dem Account herausgeben, von dem das Hassposting stammte.
Die deutsche Grünen-Politikerin Renate Künast hatte ebenfalls vergangene Woche mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Erfolg. Dessen 1. Senat hob Urteile des Kammer- und des Landgerichts Berlin auf, in denen es um die Herausgabe von Angaben zu Facebook-Nutzern geht, von denen beleidigende Posting über Künast stammen.