JUVE: Sie warnen davor, dass KI-manipulierte Dokumente im M&A-Prozess zum Einsatz kommen können. Lehnen Sie aus Haftungsgründen den Einsatz von KI grundsätzlich ab?
Prof. Dr. Christoph Seibt: Nein, überhaupt nicht, KI-Werkzeuge in M&A-Verfahren können helfen, bessere Entscheidungsvorlagen und Rechtsprodukte schneller und günstiger anzubieten. Aber ich meine, wir sehen „das Ende der Wahrheit“. Es wird zunehmend im Alltag und auch im Wirtschaftsleben schwieriger, zwischen wahren und wahrheitswidrigen, falschen Informationen zu unterscheiden. Denn KI ermöglicht es, technisch perfektere Fälschungen zu niedrigen Kosten herzustellen, nicht nur von Wortdokumenten, sondern auch von Videos, Sprache und anderen Informationsmedien.
Können Sie ein Beispiel nennen, wo solche Fälschungen wirtschaftlich relevant wurden?
In den USA haben wir im Kapitalmarkt bereits KI-manipulierte Einzeldokumente gesehen, zum Beispiel falsche Unternehmensmitteilungen, die zur Kursbeeinflussung genutzt wurden. Aber auch ein fingiertes Übernahmeangebot für eine Gesellschaft gab es, und parallel tauchten in Social-Media-Netzwerken Fotos auf, bei denen sich die vermeintlichen Vertragspartner die Hände gaben, in unterschiedlichen Blogs und Onlinezeitungen wurde der angebliche Deal anschließend kommentiert. Das heißt, es war eine schlüssige, multimediale Geschichte mithilfe von KI konzipiert worden. Gerade in einem solchen Fall ist höchste Wachsamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit in der Unternehmenskommunikation geboten, um Reputation und Börsenkurs jedenfalls mittel- und langfristig zu schützen. SEC und BaFin sehen KI-Manipulationen als schwerwiegendes Risiko für die Kapitalmarktintegrität an.
Wann besteht denn Ad-hoc-Pflicht, wenn ein KI-Fake über das eigene Unternehmen in Umlauf kommt?
Nach der BaFin-Verwaltungsansicht muss ein Börsenunternehmen auf Gerüchte in der Öffentlichkeit nur reagieren, wenn diese einen wahren Tatsachenkern enthalten. Das ist bei KI-manipulierten Falschmeldungen typischerweise gerade nicht der Fall. Aber dieses Verständnis wird sich ändern müssen im Hinblick auf solche Fake-News, die der durchschnittliche Anleger für seine Investitionsentscheidung für relevant halten muss. Das wird nicht bei erkennbaren Spam-Mails der Fall sein – wie bei den „Millionen-Angeboten des nigerianischen Prinzen“ – hier wird keine Reaktionspflicht bestehen. Aber wenn der Anleger als vermeintliche Quelle eine Qualitätsadresse wie Bloomberg sieht, vielleicht sogar gekoppelt mit einem gut simulierten Video zu den Fake-News, dann wird das Unternehmen wegen der Quellenqualität und dem Ressourcenaufwand annehmen müssen, dass der Markt darauf reagieren wird. Dann hat der Emittent die Verpflichtung, die Preisintegrität der ihn betreffenden Wertpapiere durch eine Korrekturmeldung wiederherzustellen.
Dabei hofften zuletzt viele auf einen positiven KI-Aufschwung.
KI-Euphorie ist richtig, aber ich weise auch darauf hin, dass man mit KI-Betrug im Kapitalmarkt starke Kursbewegungen auslösen kann. Die organisierte Kriminalität hat das schon als Tätigkeitsfeld entdeckt, und es ist nicht ausgeschlossen, dass auch hochvolumige M&A-Transaktionen – auch außerhalb eines Kapitalmarktnexus – von Phänomenen dieser Fake-World betroffen sein werden.
Wo kann KI denn im M&A-Prozess hilfreich sein?
Der Einsatz von KI-Werkzeugen ist ein hervorragendes Mittel, um M&A-Prozesse inhaltlich zu verbessern und zudem zu beschleunigen – etwa beim Entwurf von Standarddokumenten, der Zusammenfassung und Analyse von Due-Diligence-Daten sowie dem Erkennen von Datenanomalien und Risiken beim Zielunternehmen. Aber wie bei jedem großen Fortschritt gibt es auch gegenläufige Entwicklungen, die den Prozess gefährden und wieder verlangsamen können. In dem Buch ‚Speed of Trust‘ wird zu Recht darauf hingewiesen, dass es zu einer Beschleunigung von Prozessen je nach dem Grad der Vertrauensbeziehungen bzw. der Datenverlässlichkeit kommen kann. Nun muss das Pendel vielleicht wieder ein wenig zurück Richtung Langsamkeit schlagen, weil die M&A-Beteiligten überprüfen müssen, ob die Dokumente, die sie vorgelegt bekommen, und ob die Informationen, die im Netz über das Transaktionsperimeter verfügbar sind, überhaupt richtig sind.
Nun hat man als börsengelistetes Unternehmen nur ein Zeitfenster von zwei, drei Stunden, um ein Gerücht auf einen Fake zu prüfen und an die Öffentlichkeit zu gehen. Reicht das denn?
Hier werden die Aufsichtsbehörden in der Zukunft mehr Zeitspielraum einräumen müssen, um den neuen Sorgfaltspflichten der Emittenten zur Fake-Detektion Rechnung zu tragen.
Wurden Sie im Berufsalltag schon mit Deepfakes oder manipulierten Dokumenten konfrontiert?
Ja, vor kurzem behaupteten Parteien in Post-M&A-Schiedsverfahren, dass Dokumentensets mit Fotos mutmaßlich mit KI-Werkzeugen gefälscht waren und dass diese Fälschungen vom Erwerber nicht erkannt werden konnten. Es wurden Forensiker hinzugezogen, die Echtheit der Dokumente, übrigens auch unter Anwendung von KI-Tools, zu prüfen.
Kennen Sie eine KI-Manipulation, die ein großes deutsches Unternehmen treffen sollte?
In Australien war jüngst ein sogenanntes Deepfake des CEO von Bayer im Frühstücksfernsehen zu sehen. Darin gab der angebliche Bill Andersen die erfolgreiche Entwicklung einer Abnehmkapsel bekannt – eine Nachricht, die durchaus den Kurs der Bayer-Aktie hätte verändern können. Dass es sich bei dem Interviewpartner um eine KI-Fälschung handeln könnte, vermutete eine Zuschauerin, die bei Bayer arbeitet, nicht die Redaktion des Senders.
Wie binden Sie die neuen Risiken in Ihre Beratung ein?
Wir sprechen mit Emittenten über ihre neuen Obliegenheiten und Pflichten zur KI-Detektion und Reaktion, und wir briefen auch alle Beteiligten in einer M&A-Transaktion über die neuen KI-Risiken. Der erste Ratschlag in allen wirtschaftlich bedeutsamen Geschäftsbeziehungen und Projekten ist, proprietäre Kommunikationskanäle zu nutzen. Bislang unbekannte Personen, z.B. hinter neuen M&A-Ansprachen, oder entscheidungskritische Dokumente sind bei Zweifeln zu verifizieren, zuweilen dann auch durch KI-Analysewerkzeuge, die eine ungewöhnliche Häufung bestimmter Wörter, die so normalerweise in Schriftstücken nicht auftauchen, feststellen können.
Abgesehen von dieser technischen Aufrüstung: Wie sollte man das Risikomanagement oder die Entscheidungskultur im Unternehmen verändern?
Das klingt jetzt sehr platt, aber das Wichtigste ist, dass die bislang grenzenlose Vertrauenskultur in Schrift, Sprache und Bild, die uns kulturgeschichtlich innewohnt, angepasst werden muss. Ausgesprochen hilfreich sind dabei die Techniken der Forensiker, zum Beispiel zu sagen: „Vielen Dank, dass Sie angerufen haben. Ich rufe Sie zurück – oder lassen Sie uns das Videokonferenzsystem wechseln.“ Dann wäre solch ein dreister Millionenbetrug wie jüngst bei Massimo Moratti, dem Chef des italienischen Mineralölkonzerns Saras, nicht erfolgreich gewesen, wo sich Telefonbetrüger als italienischer Verteidigungsminister ausgaben und dessen Stimme mithilfe von KI imitierten. Entwickeln Sie Taktiken, auf die die künstliche Intelligenz am anderen Ende der Leitung vielleicht nicht parieren kann. Für Compliance-Anwälte sind solche Methoden tägliches Geschäft, aber im M&A-Team oder Corporate-Office wird man sich an ihre Anwendung auch gewöhnen müssen.