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Die FDP hatte gegen beide Öffentlich-Rechtlichen vor den Verwaltungsgerichten Köln und Mainz Klage eingereicht und einstweilige Anordnung beantragt, um die Teilnahme ihres Kanzlerkandidaten durchzusetzen, und diese mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung politischer Parteien begründet. Das Kölner Gericht lehnte den Eilantrag nun ab und bestätigte damit, dass Gerhard Schröder und Edmund Stoiber das Rededuell in den öffentlich-rechtlichen Sendern wie geplant austragen können. Die FDP wurde von Prof. Dr. Martin Morlok und dem Düsseldorfer Anwalt Axel Pragal vertreten.