Juve Plus Redezeiten-Beschränkung

Ashurst erzielt für Biotest Erfolg vor BGH

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Das Rederecht von Aktionären auf Hauptversammlungen darf begrenzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden. Damit macht der BGH den Weg für entsprechende Satzungsänderungen in Unternehmen frei. Die Einschränkung soll den Missbrauch der Rede- und Fragerecht durch einzelne Aktionäre verhindern.

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Gemäß des Karlsruher Urteils darf der Versammlungsleiter einer Hauptversammlung künftig eine Wortmeldung zeitlich begrenzen, die Gesamtdauer der Hauptversammlung bestimmen und um 22.30 Uhr den Debattenschluss anordnen.

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