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Der Zweckverband Westsachsen führte daraufhin ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durch, das von einem privaten Betreiber, der Leipziger Ost-West Krankentransport GmbH angegriffen wurde. Die Vergabekammer entschied nun im Nachprüfungsverfahren, dass Rettungsdienstleistungen nach Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen. Der Zweckverband Westsachsen will das Verfahren nun vor das OLG bringen.