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Rettungsdienstleistungen auszuschreiben

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Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht und müssen europaweit ausgeschrieben werden. Das entschied die Vergabekammer Leipzig im Nachprüfungsverfahren "Rettungszweckverband Westsachsen".Zum Hintergrund: Der Freistaat Sachsen hatte, unter anderem aufgrund einer Rüge der EU-Kommission, sein Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geändert. Ab 2009 sind die Kommunen alleinige Träger des Rettungsdienstes und müssen die Leistungen, die in diesem Bereich von Dritten erbracht werden, durch öffentlich-rechtliche Verträge organisieren.

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Der Zweckverband Westsachsen führte daraufhin ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durch, das von einem privaten Betreiber, der Leipziger Ost-West Krankentransport GmbH angegriffen wurde. Die Vergabekammer entschied nun im Nachprüfungsverfahren, dass Rettungsdienstleistungen nach Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen. Der Zweckverband Westsachsen will das Verfahren nun vor das OLG bringen.

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