Juve Plus Richter im Cum-Ex-Prozess

Geschäfte in dieser Konstellation sind strafbar

Im Bonner Cum-Ex-Prozess hat die Kammer heute erstmals eine rechtliche Einordnung verkündet. Sie hält Cum-Ex-Geschäfte, wie sie die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorwirft, für grundsätzlich strafbar. Nun müsse geprüft werden, wie die Beteiligung der beiden angeklagten Aktienhändler strafrechtlich ins Gewicht falle. Nur selten äußern sich Gerichte so ausführlich wie die Kammer in diesem Fall.

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Roland Zickler
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