Die Leipziger Staatsanwaltschaft hatte Klumpp sowie dem früheren Vorstandschef Dr. Michael Weiß und seinem einstigen Vorstandskollegen Rainer Fuchs vorgeworfen, die Bilanzen der SachsenLB für die Jahre 2003 und 2004 geschönt zu haben. Dadurch sei es zu Auszahlungen an Anteilseigner gekommen, die nicht hätten vorgenommen werden dürfen. Im Raum standen eine mögliche unrichtige Darstellung sowie Untreue, beziehungsweise der Beihilfe hierzu.
Aus tatsächlichen Gründen lehnt das Landgericht die Eröffnung hinsichtlich aller Vorwürfe, die sich auf das Jahr 2003 beziehen, ab. Auch den Beihilfevorwurf gegen Weiß und Fuchs mit Blick auf das Jahr 2004 hält das Gericht für nicht haltbar. Soweit es um den Tatvorwurf gegen Klumpp für die Vorgänge aus dem Jahr 2004 geht, erließ das Gericht einen Beweisbeschluss und ordnete damit weitere Ermittlungen an.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung des Gerichts sofortige Beschwerde einlegen.
Die zivilrechtliche Schadensersatzklage des Freistaates Sachsen gegen die drei Ex-Vorstände hatte das Landgericht Leipzig bereits vor wenigen Wochen abgewiesen (mehr…).
Vertreter Michael Weiß
Heinemann & Peters (Dresden): Stefan Heinemann
Vertreter Hans-Jürgen Klumpp
Freyschmidt Frings Pananis Venn (Berlin): Nikolai Venn
Vertreter Rainer Fuchs
Bernd Brinkmann (Leipzig)
Staatsanwaltschaft Leipzig
Anja Wald (Staatsanwältin)
Landgericht Leipzig (Wirtschaftsstrafkammer)
Carsten Nickel (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Vertreter stehen ihren Mandanten seit Beginn des Verfahrens zur Seite (mehr…). Heinemann verteidigt aktuell auch in dem in Sachsen laufenden Ermittlungsverfahren in Sachen Infinus (mehr…).