Gläubiger argentinischer Staatsanleihen haben seit Ende 2003 erstmals die Möglichkeit, die Republik Argentinien gemeinsam zu verklagen: Ein Bezirksgericht in New York hat Ende Dezember eine Sammelklage anerkannt, die vor rund eineinhalb Jahren im Namen aller Besitzer zweier Anleihe-Serien eingereicht worden war. Zugelassen wurde die Klage für solche Anleihe-Inhaber, die ihre Papiere am oder vor dem 22.7.2002 (Tag der Klageeinreichung) erworben haben und bis zu einem endgültigen Urteil behalten. Das Gesamtvolumen der Anleihen beträgt 3,5 Milliarden Dollar. In parallel laufenden Einzelklagen hat der zuständige New Yorker Richter Argentinien bereits zur Zahlung mehrerer hundert Millionen Dollar verurteilt und dem Staat bis zum 31.01.2004 einen letzten Aufschub vor der Vollstreckung gewährt.
Unterdessen konnten in Deutschland weitere Anleger, die beim Erwerb von Argentinien-Anleihen fehlerhaft beraten worden waren, auch außergerichtliche Vergleiche mit Kreditinstituten erzielen. Sammelklage gegen Argentinien
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