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Sammelpunkteaktion zulässig

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Nestlé darf ein Treuepunkteprogramm für ihre Schokoriegel weiter betreiben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Gezielte Werbeaktionen können nur dann untersagt werden, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. In dem konkreten Fall hatte die Verbraucherschutzzentrale gegen das Sammelpunkteprogramm von Nestlé geklagt. Für jeden gekauften Schokoriegel erhielt der Kunde einen Punkt. Bei 25 Punkten gab es einen Fünf-Euro-Gutschein, einzulösen beim Internet-Händler Amazon.

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Der BGH lehnte die Klage ab. Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen sei auch wettbewerbswidrig. Kinder hätten bei Schokoriegeln „ausreichende Marktkenntnisse“. Die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Sammelaktion könnten auch von Minderjährigen überblickt werden.

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