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Sanofi-Aventis und Stada vergleichen sich

Sanofi-Aventis und Stada haben ihren Patentrechtsstreit um den Wirkstoff Alfuzosin beigelegt und sich verglichen. Dieser Vergleich erkennt eine einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an, die das Landgericht Düsseldorf erlassen hatte. Patentinhaberin Sanofi-Aventis hatte darin Stada verboten, ein entsprechendes Generikum vor Ablauf des Patentschutzes für den Wirkstoff Alfuzosin zu vertreiben. Alfuzosin wird zur Behandlung von Harnerkrankungen eingesetzt. Der Streit zwischen dem forschenden Pharmakonzern und dem Gernerikahersteller war entfacht, als Stada wenige Wochen vor Ablauf des Patentschutzes für den Wirkstoff Alfuzosin in Deutschland ein eigenes Generikum einführte.

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Sanofi-Aventis hatte daraufhin bei der Düsseldorfer Patentstreitkammer ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt. Parallel zur Markteinführung ihres Generikums hatte Stada eine Nichtigkeitsklage gegen das Sanofi-Aventis-Patent beim Bundespatentgericht in München erhoben. Ungewöhnlich an diesem Streit war, dass die Düsseldorfer Richter die einstweilige Verfügung aufgrund der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung erließen.

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