Im Kern geht es um Sparverträge, die das Finanzinstitut zwischen 1993 und 2005 vertrieben hat. Die Sparkasse schloss seinerzeit Verträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren ab und versprach Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Insgesamt sollen 21.000 Sparverträge abgeschlossen worden sein. Das Produkt entwickelte sich für die Sparkassen zunehmend zum Verlustgeschäft, denn viele Bankkunden nutzten die Möglichkeit, um Verträge mit niedrigen Beträgen deutlich aufzustocken – die Obergrenze liegt bei 2.500 Euro monatlich.
2013 erklärte die Sparkasse gegenüber Altkunden, das Angebot nicht mehr aufrechterhalten zu können. Viele Kunden ließen sich auf eine Vertragsanpassung ein, andere Sparer pochten auf Einhaltung der Verträge. Hierbei soll es sich um 4.000 Scala-Verträge handeln. Die Sparkasse Ulm vertrat die Ansicht diese Verträge kündigen zu können. Dagegen wehrten sich diverse Kunden mit Feststellungsklagen. Im Laufe der verschiedenen Verfahren führte die Sparkasse diverse Einwände gegen eine Fortführung der geltenden Verträge an, unter anderem die vertragswidrige Nutzung des Sparbetrags als sogenanntes Zahlungsverkehrskonto.
Die Zivilkammer gab der Feststellungsklage eines Bankkunden statt. Die Urteilsbegründung beschäftigt sich vor allem mit der Frage einer Ratenerhöhung und einer Kündigung durch die Bank selbst. Laut dem Gericht ist die Erhöhung oder Herabsetzung des monatlichen Betrags durch den Kunden ein wesentlicher Bestandteil der Scala-Verträge, an die sich die Sparkasse halten müsse. Auch stehe der Sparkasse kein Kündigungsrecht zu, da beide Parteien eine 25 Jahre dauernde Verwahrzeit miteinander abgeschlossen hätten.
Laut einem Sprecher der Sparkasse Ulm will die Bank das Urteil prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Von dem Urteil wird eine weitreichende Wirkung auf weitere Streitigkeiten um langfristige und hoch verzinste Geldanlagen erwartet.
Vertreter Kläger
Lang (Ulm): Christoph Lang
Vertreter Sparkasse Ulm
Dr. Roller & Partner (München): Dr. Reinhold Roller, Dr. Philipp Hendel
Landgericht Ulm, 4. Zivilkammer
Julia Böllert (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Klägervertreter Lang hat sich in Ulm seit 2013 als Einzelanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz positioniert, nachdem er zuvor einige Jahre in München als Anwalt tätig war. Der ungewöhnliche Schwenk auf Bank- und Kapitalanlagerecht kam über persönliche Kontakte Langs zustande. Nach eigenen Angaben vertritt er Bankkunden in über 17 anhängigen Zivilklagen gegen die Sparkasse Ulm.
Mit Roller mandatierte die Sparkasse Ulm eine besonders in Süddeutschland anerkannte Bank- und Kapitalanlageboutique. Die vor über zehn Jahren als Spin-off von Rössner gestartete Einheit vertritt diverse Bankinstitute in Prozessen, darunter die Commerzbank, Donner & Reuschel und diverse Sparkassen.