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Schadensersatz für Andersen Luther

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Die Abwicklungsgesellschaft der früheren Sozietät Andersen Luther muss rund 2,4 Millionen Euro Schadensersatz bezahlen. Das entschied das Landgericht Köln. Diesen Regressausgleich hatten die Gothaer Versicherungsgruppe, die Beteiligungsholding der Kreissparkasse KSK Köln sowie die Zippel Capital AG eingeklagt, nachdem sie Agio-Zahlungen gegenüber dem Insolvenzverwalter der Consultingfirma Heaven 21 leisten mussten. Die Luther GmbH ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Sozietät Andersen Luther, die bis 2002 bestand. In den Jahren 2000 und 2001 hatten Anwälte aus dem Kölner Büro von Andersen Luther die Kläger bei der Investition in Heaven 21 beraten. Im Wege einer Barkapitalerhöhung durch die Kläger verschaffte sich Heaven 21 seinerzeit die notwendigen Mittel, um die Zippel Communication GmbH zu übernehmen.

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In der Folgezeit geriet Heaven 21 in finanzielle Schwierigkeiten und wurde von dem Frankfurter Norton Rose-Partner Dr. Dirk Otto grundlegend saniert. Otto verklagte die Investoren auf die nochmalige Zahlung des Agio. Während des jahrelangen Rechtsstreits geriet Heaven 21 schließlich in die Insolvenz. 2007 bestätigte schließlich der BGH, dass auch das Agio in den Schutzbereich der Kapitalaufbringungsvorschriften fällt.

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