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Schadensersatzklage gegen DEAG

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Der Konzert- und Musicalveranstalter Deutsche Entertainment AG (DEAG) muss Schadensersatz an die DaimlerChrysler Immobilien GmbH zahlen. Das entschied in zweiter Instanz das Kammergericht Berlin.Das Immobilienunternehmen hatte ein Musical-Theater in Berlin an die DEAG vermietet. Als Gegenleistung verpflichtete sich die DEAG zur Übernahme von Mietschulden der insolventen Stella AG in Höhe von vier Millionen Mark. Die Schulden sollten durch die Übertragung von Aktien an einer neu gegründeten Musical Holding beglichen werden. Dieser Verpflichtung sei die DEAG nicht nachgekommen, stellte das Gericht fest. Gegen das Urteil hat der Musicalveranstalter Revison eingelegt.

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