Juve Plus Schienenkartell

Neue Runde im Streit zwischen Thyssenkrupp und Sehlbach

Autor/en
  • Catrin Behlau

Überraschung in Erfurt: Im vielbeachteten Streit um Schadensersatzansprüche bei Kartellverfahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) das bestehende Urteil aufgehoben und das Verfahren zurück nach Düsseldorf verwiesen. Die Richter werteten das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf aus 2015 als unzulässiges Teilurteil.

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Andreas Lotze
Andreas Lotze

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