Juve Plus Schlusspunkt

BGH weist Beschwerde von Kellerhals gegen Entscheidung zum Media-Saturn-Beirat ab

Autor/en
  • JUVE

Im Dauerstreit um die Macht bei der Elektronikmarktkette Media Saturn gibt es in einer zentralen Frage einen höchstrichterlichen Schlusspunkt: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte, dass die Einrichtung eines Beirats für operative Entscheidungen bei Media-Saturn rechtmäßig war und lehnte die Beschwerde von Minderheitseigner Erich Kellerhals ab, der eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München kippen wollte.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Frage, ob der Beirat wesentliche Entscheidungen treffen darf, war ein Knackpunkt im jahrelangen Zank zwischen dem Minderheitseigner und dem Media-Saturn-Mehrheitseigener, dem Handelskonzern Metro. Kellerhals hält knapp 22 Prozent der Anteile an Media-Saturn und hat damit ein Vetorecht. Das Dilemma: Weder er mit seiner Beteiligungsgesellschaft Convergenta, noch Metro können so in der Gesellschafterversammlung alleine Beschlüsse durchsetzen. Das lähmt seit Jahren die geschäftliche Neuausrichtung des Elektronikfachhändlers.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema