Juve Plus Schwarzwälder Schinken

Bell erzielt mit Harmsen Utescher und Loschelder Erfolg vor Bundespatentgericht

Schwarzwälder Schinken darf auch außerhalb des Schwarzwalds geschnitten und verpackt werden – und darf dann trotzdem die geschützte geografische Angabe ‚Schwarzwälder‘ tragen. Das hat das Bundespatentgericht entschieden und damit einen Antrag des Schutzverbands der Schwarzwälder Schinkenhersteller auf eine regionale Beschränkung bei der Verarbeitung abgelehnt. Doch der Schinken-Streit, der schon zahlreiche Gerichte beschäftigt hat, geht weiter: Der Verband hat gegen den Beschluss bereits Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Karin Sandberg
Karin Sandberg

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.