Das Land Berlin muss über 171 Millionen Euro an die Berliner Wasserbetriebe zahlen, weil es Rechnungen für die Regenentwässerung öffentlicher Straßen und Wege nur teilweise beglichen hatte. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Zu der Nachzahlung kommen noch Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998, sowie die bisher entstandenen Verfahrenskosten von 2,9 Millionen Euro. Das Land Berlin hatte die Rechnung gekürzt, weil die Kosten im Landeshaushalt entsprechend gedeckelt seien. Das seit 1999 zu 49,9 Prozent teilprivatisierte und rechtlich selbständige Unternehmen habe außerdem bei der Berechnung "unzutreffende Abschreibungen" angesetzt.
Dieser Argumentation folgten die Richter nicht, das Land habe die Rechnung zu Unrecht gekürzt. Die Vorgaben durch den Landehaushalt seien nicht bindend für die Berliner Wasserbetriebe als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Hinter dem Rechtsstreit stehen weitere künftige Forderungen in Höhe von jährlich mehr als 30 Millionen Euro.
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