Juve Plus Sommermärchenskandal

Ex-DFB-Bosse Niersbach und Zwanziger entgehen Prozess

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In der Affäre um das Fußballsommermärchen 2006 haben die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt einen juristischen Erfolg erzielt: Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio ab.

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Olaf Leisner
Olaf Leisner

Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes Fifa, der Schweizer Urs Linsi, wird vorerst nicht weiter belangt. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt wurde in der Anklage vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband Fifa verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Das sah das Landgericht anders: „Der Ansatz der Zahlung an die Fifa in Höhe von 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgabe im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2006 war zutreffend und der Status der Gemeinnützigkeit des DFB durch die vorgenommene steuerliche Behandlung nicht entfallen“, heißt es in dem aktuellen Beschluss.

Bernd Groß
Bernd Groß

Die Anwälte von Schmidt sehen sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich ihr Mandant nichts zu Schulden kommen ließ. „Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen – vor drei Jahren – vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung seiner Anwälte. Das Gericht sehe in dem „sorgfältig begründeten Beschluss keinerlei Anhaltspunkte“ für die durch die Anklage unterstellte Steuerhinterziehung: „Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten.“

Der gesamte Skandal geht auf ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisationschef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbauer und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten Fifa-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte.

Bei der Veröffentlichung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2017 hatte der DFB in der vergangenen Woche noch mitgeteilt, ein negatives Ergebnis von 20,3 Millionen Euro verzeichnet zu haben. Als Hauptgrund wurde die Nachzahlung an das Finanzamt Frankfurt im Zuge der WM-Affäre In Höhe von 22,57 Millionen Euro genannt. Im Vorjahr musste der DFB in der Folge der WM-2006-Affäre diese Summe an Steuern nachzahlen. Das Finanzamt hatte einen geänderten Bescheid fürs Jahr 2006 erlassen und die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Renate Verjans
Renate Verjans

Nun steigen beim DFB die Hoffnungen, das Geld wiederzusehen. Beim Finanzamt hat man gegen den geänderten Bescheid Beschwerde eingelegt. Auch von den damals verantwortlichen DFB-Funktionären Niersbach, Schmidt und Zwanziger hätte der DFB theoretisch Schadensersatz verlangen können. Doch das dürfte mit dem aktuellen Beschluss aus Frankfurt passé sein.

Vertreter DFB
Leisner Steckel Engler (München): Olaf Leisner

Vertreter Horst Schmidt
Feigen Graf (Frankfurt): Bernd Groß, Tilman Reichling

Vertreter Wolfgang Niersbach
VBB Rechtsanwälte (Düsseldorf): Renate Verjans (Federführung), Sven Diener, Dr. Sebastian Beckschäfer (Steuerstrafrecht)

Vertreter Theo Zwanziger
Metz Lang & Kollegen (Diez): Hans-Jörg Metz

Vertreter Urs Linsi
Dr. Felix Dörr & Kollegen (Frankfurt): Dr. Felix Dörr, Caroline Hey – aus dem Markt bekannt

Staatsanwaltschaft Frankfurt
Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablass

Landgericht Frankfurt, 2. Große Strafkammer
Martin Bach (Vorsitzender Richter)

Felix Dörr
Felix Dörr

Hintergrund: Direkt nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, hatten sich die Beteiligten größtenteils mit bundesweit renommierten Wirtschaftsstrafverteidigern gewappnet. Lediglich Zwanziger verzichtete auf einen ausgewiesenen Strafrechtler, sondern vertrat sich selbst und vertraute zudem auf seinen langjährigen Berater und Vertrauten Metz. Dabei ergaben sich teils kuriose Nebenschauplätze. So verklagte der frühere DFB-Präsident unter anderem das Land Hessen wegen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Frankfurt und auch gegen die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft stellte er in Deutschland Strafanzeige. Zudem klagte er gegen Freshfields Bruckhaus Deringer, die vom DFB mit der Aufklärung des Skandals um die WM-Vergabe 2006 beauftragt worden war.  Deren Abschlussbericht enthielt aus seiner Sicht zu pauschale Aussagen. Mit der Klage scheiterte Zwanziger vor Gericht. 

Schmidt hatte zu Beginn der Affäre neben Strafrechtler Dr. Bernd Groß auch seinen langjährigen Vertrauensanwalt Dr. Heinrich Koos aus Aschaffenburg bezüglich zivilrechtlicher Fragen hinzugezogen, die sich nun aber ohnehin nicht mehr stellen dürften. 

Für den Nebenbeteiligten DFB ist Steuerstrafrechtler Olaf Leisner tätig, der sich nun auch darum kümmern dürfte, die Steuernachzahlung für das Jahr 2016 vom Finanzamt zurückzubekommen. Dazu gibt die Begründung der heutigen Klageabweisung ihm viel Oberwasser. Derzeit liegt der Einspruch gegen den aktuellen Steuerbescheid beim Finanzamt.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat am 23. Oktober 2018 Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens eingelegt. 

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