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Sparkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber

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Sparkassen müssen ihre Aufträge nicht öffentlich ausschreiben. Dies entschied das OLG Rostock in einem Nachprüfungsverfahren. Die Heros Transport GmbH hatte in erster Instanz vor der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag eingereicht, weil die Ostseesparkasse Rostock Aufträge unter anderem für Wert- und Sicherheitstransporte nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die Rostocker OLG-Richter befanden nun, dies sei rechtens gewesen. Als Begründung führten sie an, dass es sich bei der Sparkasse nicht um einen öffentlichen Auftraggeber handele.

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