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CBH-Mandantin Land NRW haftet nicht gegenüber privaten Anbietern

Autor/en
  • Eva Lienemann

Wer ein privates Wettbüro betreibt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm die Vermittlung von Sportwetten verboten worden war. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das in Herne und Bochum ein privates Wettbüro betreibt. Dem Paar war 2006 und 2007 das Vermitteln von Sportwetten verboten worden, als noch ein staatliches Monopol auf Glücksspiel bestand.

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Markus Ruttig
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