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Springer wollte 2005 mit der Senderkette ProSiebenSat.1 fusionieren, das Bundeskartellamt hatte dies jedoch untersagt (mehr…), ebensowie die Medienkonzentrationskontrolle. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) befand damals, durch den Zusammenschluss entstehe eine zu große Meinungsmacht. Sowohl gegen die kartellrechtliche wie auch die medienrechtliche Untersagung ging Springer rechtlich vor (mehr…).