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Der Bundesgerichtshof hatte das Verbot der Wettbewerbshüter im April 2010 für rechtswidrig erklärt und damit die Grundlage für die jetzige Klage gelegt. 2007 sollte aus der Fusion der schweizerische Sonova mit dem dänischen Hörgerätehersteller GN Resound ein neuer Konzern entstehen. Während die Kartellbehörden anderer Länder zustimmten, hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss untersagt. Für die daraus entstandenen Schäden verlangte GN über den Weg der Staatshaftungsklage Schadensersatz (mehr…).