Eine 1,1 Millionen Euro Schadensersatzklage des amerikanischen Stardirigenten James Conlon gegen die Stadt Köln ist abgewiesen worden. Conlon, der von 1990 bis 2003 Generalmusikdirektor in Köln war, hatte sich auf erhebliche steuerliche Nachteile berufen, die er aufgrund seines Hauptwohnsitzes in Köln erfahren habe und zu dem ihn die Stadt gedrängt habe. Die Stadt Köln habe ihm zudem garantiert, dass er als "Steuerausländer" lediglich eine Steuerpauschale in Höhe von 15 Prozent zu leisten habe. Das Kölner Finanzamt stufte den Dirigenten hingegen nach einer Änderung der Steuergesetzgebung als "Steuerinländer" ein und führte 1998 eine rückwirkende Veranlagung für eine unbeschränkte Einkommenssteuer durch. Der Künstler hatte daraufhin 655.000 Euro Steuernachzahlung, 63.000 Euro Zinsen und 341.000 Euro Steuerberatungskosten sowie 73.000 Euro für juristische Beratung geltend gemacht. Das Landgericht Köln verwies jedoch in der Begründung darauf, dass jeder selbst dafür verantwortlich sei, dass er die Voraussetzungen als "Steuerausländer" erfülle. Sein Anwalt will in Berufung gehen. Vertreter James Conlon
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.