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Strafprozess gegen Ex-Südmilch-Chef

Nach mehr als zehn Jahren ist mit einem Urteil der 6. Kammer des Landgerichts Stuttgart gegen Wolfgang Weber der Ost-West-Wirtschaftskrimi um Süd- und Sachsenmilch zu Ende gegangen. Die Kammer veurteilte den 68-jährigen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Südmilch AG zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung.

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Der Molkereibetrieb Südmilch geriet mit der Wiedervereinigung ins Rutschen. Die Württemberger gründeten aus dem ehemaligen VEB Kombinat in Dresden das Tochterunternehmen Sachsenmilch AG, investierten und übernahmen sich dabei gründlich. Der Börsengang der ostdeutschen Tochter folgte. Das Mutterhaus fuhr derweil hohe Verluste ein und suchte den Ausgleich in illegalen Verschiebungen: Für 38 Millionen Mark wurde nicht vorhandenes technisches Wissen an das Tochterunternehmen verkauft, nach Ansicht des Gerichts war Weber, auch Aufsichtsrat der Sachsenmilch, dabei die treibende Kraft. 1993 ging die Sachsenmilch in Konkurs, Südmilch meldete Vergleich an, Weber saß im Flugzeug nach Paraguay, wo er sich auf der Familienranch einquartierte. Im September diesen Jahres, fast genau zehn Jahre nach seiner Flucht, stellte er sich den deutschen Behörden, die vergeblich versucht hatten, Webers habhaft zu werden. Vorstandskollegen von Weber waren bereits 1997 verurteilt worden. Im Vorfeld der Hauptverhandlung gab es Spekulationen, dass es zu Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Kammer und Verteidiger Wahle gekommen sei. Der Grund: Es ging nur noch um Untreue, der Vorwurf des Betrugs wurde im Hinblick auf den Untreuevorwurf eingestellt. Das Gericht dementierte derartige Abreden. Mit Wahle engagierte Weber einen der führenden Köpfe der Verteidigerszene. Der Anwalt verteidigte unter anderem Dr. Klaus Kleiser nach dem Flowtex-Skandal.

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