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Die Bundesbank hatte den Auftrag für das Drucken der deutschen Euro-Banknoten erstmals europaweit ausgeschrieben. Bei diesem Großauftrag für 2011 war die Bundesdruckerei, die seit Ende 2008 wieder in staatlicher Hand ist (mehr…), leer ausgegangen. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Nachprüfungsantrag, den das Kartellamt nun zurückwies. Die Vergabekammer des Amts kam zu dem Ergebnis, dass die Bundesbank bei der Auftragsvergabe keine Rücksicht auf nationale Anbieter nehmen muss. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter war die europaweite Ausschreibung des Auftrags rechtmäßig. Die Bundesdruckerei prüft derzeit, ob sie gegen die Zurückweisung des Antrags Beschwerde einlegt. Dafür hat sie 14 Tage Zeit. Auch Giesecke & Devrient könnte diesen Weg gehen.