Die Landesregierung und Klausner hatten den Vertrag 2007 geschlossen. Damals wollte die Landesregierung das sogenannte Sturmholz, das der Orkan Kyrill zu Boden gerissen hatte, angemessen vermarkten. Deshalb verpflichtete sich Nordrhein-Westfalen, an Klausner zwischen 2009 und 2014 jährlich 500.000 Festmeter Frischholz zu fixen Preisen zu liefern. In der Wirtschaftskrise fragte die Klausner aber kaum Holz nach. Das Land sah sich deshalb im zweiten Halbjahr 2009 nicht mehr an seine Pflichten gebunden und trat vom Vertrag zurück. Klausner pochte später jedoch auf dessen Einhaltung.
Laut dem OLG-Urteil sind die Verträge weiterhin wirksam. Das Land NRW sei nicht rechtsgültig von den Verträgen zurückgetreten, so die Richter. Zudem sei das Land zum Rücktritt auch nicht berechtigt gewesen, weil die Klausner-Gruppe ihren Vertragspflichten nachgekommen sei.
Vertreter Klausner-Gruppe
Noerr (München): Dr. Karl Rauser (Vertriebsrecht), Wolf Stumpf (Prozessrecht; Frankfurt)
Vertreter Land Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Hermann Fenger (Münster)
Oberlandesgericht Hamm, 2. Zivilsenat
Bernhard Teigelack (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Mandatsbeziehung zwischen Noerr und der Klausner-Gruppe besteht bereits seit mehreren Jahren. Die Kanzlei berät den Holzverarbeiter in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit deren Expansion und Standortsicherung. Auch bei den Vergleichsverhandlungen im Vorfeld hat Noerr die Klausner-Gruppe begleitet. (Christin Nünemann)