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GKM hatte 2003 von der Koelnmesse ein unbebautes Gelände erworben, um darauf vier Messehallen zu errichten. Im Herbst 2004 vermietete die Gesellschaft dann das Areal an die Stadt, die es wiederum an die Koelnmesse untervermietete. Der Europäische Gerichtshof erklärte das Investorenmodell jedoch 2009 für europarechtswidrig und leitete wegen womöglich überhöhter Mietzahlungen ein Beihilfeprüfverfahren ein.