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Nun müssen sich der Konzern und die Behörde erneut an den Verhandlungstisch setzen. Wäre es nach dem Willen der Landeskartellbehörde gegangen, hätte EnBW Rückzahlungen von 160 Millionen Euro an seine Kunden leisten müssen. Die Wettbewerbshüter hatten nach langen Verhandlungen mit dem Wasserversorger Anfang September 2014 eine Preismissbrauchsverfügung erlassen – Stein des Anstoßes war eine Preiserhöhung um 9,3 Prozent im August 2012. EnBW sollte rückwirkend bis ins Jahr 2007 zu viel gezahlte Beiträge erstatten.