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Hunderte Netzbetreiber klagen gegen Netzagentur-Beschluss

Hunderte von Stromnetzbetreibern greifen einen Beschluss der Bundesnetzagentur an. Es geht um den sogenannten sektoralen Produktivitätsfaktor, der die Einnahmen der Netzbetreiber beeinflusst. Die Behörde hatte den Faktor im Dezember 2018 für alle 1.600 Netzbetreiber bestimmt. Dass sich Beschwerden gegen den festgelegten Wert derart häufen, ist ein Problem für die Behörde – und könnte damit zu tun haben, dass Kanzleien Prozesskostengemeinschaften immer stärker vermarkten und so die Hemmschwelle für Beschwerden senken.

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Anfang Dezember hatte die Bonner Behörde den Faktor (Xgen-Strom) erstmals auf 0,9 festgelegt. Er zeigt die Produktivität der Netzwirtschaft im Verhältnis zur Restwirtschaft. Je niedriger der Faktor, desto mehr Geld bekommen die 1.600 Stromnetzbetreiber. Der neue Wert weicht deutlich von einer früheren Berechnung ab, die einen Wert von 1,36 vorsah. Im vergangenen Jahr hatte sich die Behörde bei dem entprechenden Faktor für Gas (Xgen-Gas) verrechnet. Das erklärt zum Teil das Misstrauen der Netzbetreiber. Für sie geht es um Milliardenbeträge.

Trend zur Prozesskostengemeinschaft

Sowohl die Bundesnetzagentur als auch das OLG Düsseldorf, wo die Verfahren erstinstanzlich verhandelt werden, bestätigen auf JUVE-Anfrage den Eingang zahlreicher Beschwerden. Etwa 100 sind es bei der Netzagentur, das Gericht braucht noch zwei bis drei Wochen zum Auszählen. Nach Angaben einiger Kanzleien, die hierzu Prozesskostengemeinschaften anbieten, ist mit mehreren hundert Beschwerden zu rechnen. Allein auf Becker Büttner Held entfallen etwa 350 Beschwerden. PwC Legal meldet 130, Rödl & Partner 60. Auch White & Case, Dolde Mayen & Partner sowie Flick Gocke Schaumburg vertreten jeweils mehrere Beschwerdeführer.

Prozesskostengemeinschaften sind ein Geschäftsmodell, das Kanzleien ihren Mandanten im Energiesektor anbieten. In dem zersplitterten Markt kaufen sich die Unternehmen in die Gemeinschaften ein, um von dem Ergebnis eines Beschwerdeverfahrens zu profitieren. Unternehmen, die sich nicht beschweren, erkennen die Beschlüsse der BNetzA an. Prozesskostengemeinschaften sind günstiger als Klagen auf eigene Faust. Kanzleien bieten Mitgliedschaften auf Grundlage des RVG-Tarifs an, berechnen allerdings zusätzliche Kosten.

Dass Netzbetreiber sich zu Prozessgemeinschaften zusammenschließen, ist ein Trend, der in Regulierungsverfahren seit etwa zwei Jahren zu beobachten ist. 2017 klagten rund 1.100 Netzbetreiber der Strom- und Gaswirtschaft gegen den Eigenkapitalzins-Beschluss der Netzagentur. Gegen den Xgen-Gas klagen rund 740 Gasnetzbetreiber.

Kritik am Preiswettbewerb

Insbesondere Becker Büttner Held, die Pionierin dieses Geschäftsmodells, vermarktet ihre Prozesskostengemeinschaften inzwischen professionell – und hat die Kosten für Bestandsmandanten zu Beginn des Verfahrens gesenkt. Mehrere Kanzleien bestätigen auf Nachfrage, dass es einen Preiswettbewerb rund um die natürliche Untergrenze der Vergütung gebe, den RVG-Tarif.

Diesen Preiswettbewerb sehen viele Praktiker kritisch. Er provoziere Mitnahmeeffekte: Es würden Unternehmen in die Beschwerde getrieben, die sich sonst gar nicht beschweren würden. Die Kanzleien verteidigen die Praxis. Sie verweisen darauf, dass die Unternehmen auf Grundlage ihrer Erfolgschancenanalysen selbst entscheiden. Auch im Falle des Strom-Faktors sei die Empfehlung eben eindeutig ausgefallen: Klagen! (Martin Ströder)

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