StudiVZ im Streit um ‚VZ‘-Serienmarken erfolgreich
Die Bezeichnung 'BörseVZ' für ein Online-Netzwerk und eine Informationsplattform der Kulmbacher Flatex & Friends GmbH ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende Februar und gab damit einer Klage des Berliner Online-Unternehmens StudiVZ Ltd. statt. Die Holtzbrinck-Tochter, die im Internet die sozialen Netzwerke StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ mit derzeit über 13 Millionen Mitgliedern betreibt, sah durch die Verwendung der zwei Buchstaben VZ ihre Serienmarke verletzt. Ende Juli 2008 hatte der Online-Riese die Börsen-Community abgemahnt, diese reagierte darauf mit einer negativen Feststellungsklage. Im August erwirkte StudiVZ eine einstweilige Verfügung gegen den Namen 'BörseVZ', die nun im Hauptsacheurteil bestätigt wurde. Die zwischenzeitliche Umbennenung in 'B-VZ' wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung untersagt. Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen ist damit abgeschlossen. Flatex & Friends betreibt ihr Anlegerportal mittlerweile unter der Bezeichnung 'BörseZV'.
Die Hamburger Richter stärkten nun ‚VZ‘ als Serienmarke und befanden, dass „VZ keine übliche Abkürzung für Verzeichnis“ sei und auch die Online-Netzwerke von StudiVZ keine Verzeichnisse darstellten. Die Buchstabenfolge VZ habe deshalb auch keinen beschreibenden Charakter. Die zahlreichen Domains, die andere Unternehmen mit dem Zeichenzusatz auf den Markt bringen, beweisen, dass der Verkehr eine VZ-Zeichenserie von StudiVZ anerkenne. Das Berliner Unternehmen ging zuletzt massiv gegen diese Wettbewerber vor, dazu gehörten etwa MatheVZ und BewerberVZ.
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