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Süße Sachen machen Kinder froh, und Anwälte ebenso…

Auch in der süßen Warenwelt ist mitunter nicht alles so süß, wie es manchmal aussieht. Auch hier weht ein rauer Wind im Konkurrenzkampf der Hersteller. So kam es auch, dass sich die hohen Richter beim BGH in Karlsruhe Ende August mit dem Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Bezeichnung 'Kinder Kram' konfrontiert sahen.

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Ferrero hatte als Inhaberin der farbigen Wort- und Bildmarke ‚kinder‘, die seit 1991 für Schokolade eingetragen ist, die Bonner Konkurrenz Haribo wegen Markenverletzung verklagt. Denn Harbo bietet ihrerseits unter dem Namen ‚Kinder Kram‘, der als Marke seit 1998 für Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren sowie nichtmedizinische Kaugummis eingetragen ist, süße Sachen an. Zwei Instanzen gaben der Klägerin Recht und sprachen das heiß begehrte Verbot aus. Doch Haribo kämpfte sich bis vor den 1. Zivilsenat des BGHs, der in Karlsruhe für Markenrecht zuständig ist und hatte Erfolg.

Anders als die Kölner Berufungsinstanz sahen die Richter dort jedoch allein durch die Verwendung des Wortbestandteils ‚kinder‘ für Schokolade keine Verwechslungsgefahr gegeben und verwiesen die Sache an das OLG Köln zurück, das sich nun nach ganzen drei Jahren wieder mit dem Fall beschäftigen muss. Diesem obliegt es nun außerdem, tatrichterlich zu prüfen, ob eine Verwechslungsgefahr auch in Hinblick auf die grafische Darstellungsform besteht.

Während der langen Jahre des schwelenden Rechtsstreits kam es auch unter den Beratern der beiden Parteien zu Bewegung. So schied beispielsweise Hans-Georg Bornheim, Ferrero-Anwalt für die zweite Instanz und zur Zeit der Verhandlung im Jahr 2000 noch als Partner bei Oppenhoff & Rädler, im Zuge der Fusion mit Linklaters 2001 aus der Kanzlei aus. Bornheim wird Ferrero auch in der kommenden Verhandlung wieder vor dem OLG vertreten, Linklaters fungiert jedoch weiterhin in der Rolle der strategischen Berater.

Auch der Anwalt der Gegenseite, Dr. Michael Trimborn war zum Zeitpunkt der ersten beiden Prozesse noch unter dem Dach der Kölner CBH Cornelius Bartenbach Haesemann tätig und nahm das Mandat bei seinem Wechsel im Mai 2003 (>JUVE Rechtsmarkt 06/03) zu Gleiss Lutz nach Stuttgart mit. Trimborn vertritt zudem Haribo im parallel laufenden Löschungsverfahren gegen die Wort-und Bildmarke ‚kinder‘ vor dem Bundespatentgericht und wird den Fall für die Bonner auch weiterhin vor dem OLG Köln führen. Vertreter Ferrero

Linklaters Oppenhoff & Rädler (Köln): Dr. Bernd Bürglen (1. Instanz)

Hans-Georg Bornheim (Köln; 2. Instanz)

Dr. Oliver Claus Brändel (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Vertreter Haribo

Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Michael Trimborn (1. und 2. Instanz)

@Prof. Dr. Brandner & Dr. Kummer (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

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