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Süße Sachen machen Kinder froh, und Anwälte ebenso…

Auch in der süßen Warenwelt ist mitunter nicht alles so süß, wie es manchmal aussieht. Auch hier weht ein rauer Wind im Konkurrenzkampf der Hersteller. So kam es auch, dass sich die hohen Richter beim BGH in Karlsruhe Ende August mit dem Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Bezeichnung 'Kinder Kram' konfrontiert sahen.

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Ferrero hatte als Inhaberin der farbigen Wort- und Bildmarke ‚kinder‘, die seit 1991 für Schokolade eingetragen ist, die Bonner Konkurrenz Haribo wegen Markenverletzung verklagt. Denn Harbo bietet ihrerseits unter dem Namen ‚Kinder Kram‘, der als Marke seit 1998 für Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren sowie nichtmedizinische Kaugummis eingetragen ist, süße Sachen an. Zwei Instanzen gaben der Klägerin Recht und sprachen das heiß begehrte Verbot aus. Doch Haribo kämpfte sich bis vor den 1. Zivilsenat des BGHs, der in Karlsruhe für Markenrecht zuständig ist und hatte Erfolg.

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