Juve Plus Süßer Erfolg

Haribo gewinnt mit CBH Streit um Yoghurt-Gums

Der Bonner Süßartikelhersteller Haribo darf weiterhin Süßigkeiten mit der Bezeichnung 'Yoghurt-Gums' anbieten und verkaufen. Das Hamburger Oberlandesgericht wies Ende vergangener Woche eine Berufung des Konkurrenten Katjes zurück, der schon Anfang 2007 beim Landgericht Hamburg mit einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz gescheitert war. Katjes beharrt auf dem Markenschutz für 'Yoghurt-Gums' und einer exklusiven Nutzung, Haribo hingegen hatte 'Yoghurt-Gum' als Schriftzug auf den Verpackungen seiner 'Jogi-Bussis' verwendet.

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Nach Ansicht des Hamburger Richter lässt sich der Ausdruck ‚Yoghurt Gums‘ aber keinem bestimmten Hersteller zuordnen. Haribo verwende den Begriff auf seinen Verpackungen zudem nur als eine zusätzliche Ergänzung zu dem Produktnamen „Jogi Bussi“, so dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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