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Für den Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und dessen Medienholding ist die Entscheidung ein Teilerfolg. Bereits im vergangenen Jahr hatte er eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die sich gegen das Suhrkamp-Insolvenzverfahren sowie gegen die Insolvenzordnung selbst richtet. Diese Beschwerde hatte Barlach kürzlich erweitert, weil er sich durch den Umwandlungsplan in seinen Eigentumsrechten verletzt sah. Seine Mitbestimmungsrechte würden durch eine Umwandlung eingeschränkt. Zuvor hatte das Landgericht Berlin den von Mehrheitsaktionärin Ulla Unseld-Berkéwicz geplanten Weg der Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft frei gemacht.