Juve Plus Suhrkamp-Umwandlung auf Eis

Teilerfolg für Barlach und HammPartner vor BVerfG

Autor/en
  • JUVE

Der Dauerstreit um die Macht im Suhrkamp Verlag ist um eine weitere Wendung reicher: Das Unternehmen darf erst einmal nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht stoppte diesen Plan gestern per Anordnung. Es verbot dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Suhrkamp Verlags aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Für den Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und dessen Medienholding ist die Entscheidung ein Teilerfolg. Bereits im vergangenen Jahr hatte er eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die sich gegen das Suhrkamp-Insolvenzverfahren sowie gegen die Insolvenzordnung selbst richtet. Diese Beschwerde hatte Barlach kürzlich erweitert, weil er sich durch den Umwandlungsplan in seinen Eigentumsrechten verletzt sah. Seine Mitbestimmungsrechte würden durch eine Umwandlung eingeschränkt. Zuvor hatte das Landgericht Berlin den von Mehrheitsaktionärin Ulla Unseld-Berkéwicz geplanten Weg der Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft frei gemacht.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.