Swatch setzt sich mit Bock Legal im Markenstreit gegen Amazon durch
Der Verkauf einer nachgebildeten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein, das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Uhrenhersteller Swatch setzte sich damit als Klägerin gegen Amazon durch. Die Online-Plattform darf künftig keine Plastikuhren mehr vertreiben, die den Modellen des Schweizer Konzerns Swatch ähneln (Az. 6 U 202/20).
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