Juve Plus Uhrenzwist

Swatch setzt sich mit Bock Legal im Markenstreit gegen Amazon durch

Autor/en
  • Esra Laubach

Der Verkauf einer nachgebildeten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein, das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Uhrenhersteller Swatch setzte sich damit als Klägerin gegen Amazon durch. Die Online-Plattform darf künftig keine Plastikuhren mehr vertreiben, die den Modellen des Schweizer Konzerns Swatch ähneln (Az. 6 U 202/20).

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Beim Landgericht war Swatch mit ihrer Unterlassungsklage noch unterlegen, bekam nun jedoch vom OLG Frankfurt recht. 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema