Juve Plus Spruchverfahren

SZA bewahrt Diebold Nixdorf vor Nachzahlungen

Die US-amerikanische Diebold Nixdorf Inc. hat zwei langwierige aktienrechtliche Spruchverfahren für sich entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die im Zuge der Unternehmensfusion festgesetzten Ausgleichs- und Abfindungszahlungen als angemessen bestätigt.

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Die Verfahren haben ihren Ausgang in einer milliardenschweren Transaktion aus dem Jahr 2015. Das damalige US-Unternehmen Diebold Inc. hatte mit einem öffentlichen Übernahmeangebot für die im MDax notierte Wincor Nixdorf AG einen Zusammenschluss initiiert. Heute gilt Diebold Nixdorf Inc. als weltweit führender Anbieter von IT-Lösungen und -Services für Retailbanken und Handelsunternehmen. Die nun beendeten aktienrechtlichen Spruchverfahren standen im direkten Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Integrationsmaßnahmen nach der Fusion.

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