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Die seit den 1970er-Jahren verwendete ‚Fünf-Farben-Welle‘ der ‚Spezi‘ ist markenrechtlich geschützt. Paulaner störte sich nun an der Aufmachung des Wettbewerberproduktes: Karlsberg verwende für sein Getränk wesentliche Zeichenbestandteile der Paulaner-Spezi und sah darin eine Verwechslungsgefahr. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an (Az. 33 O 14937/23). Die in Frage stehende farbliche Gestaltung nehme einen Großteil der Produktverpackung ein und sei neben der Wort- und Bildmarke von Karlsberg ein eigenständiges Zeichenelement.