Juve Plus Nachahmungsstreit

BGH macht Rinkler- und Lubberger-Mandantin LieBee glücklich

Glück und LieBee – zwei eigentlich positiv besetzte Begriffe, die im Lebensmittelmarkt jedoch für einen seit Jahren erbittert ausgefochtenen Wettbewerbsstreit stehen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt deutlich zugunsten der LieBee positioniert (Az. 1 ZR 126/22): Das Konzept, ein Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, dürfe nicht als ein Element angesehen werden, das die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimme. Der Streit ist damit aber noch nicht beendet.

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Kontrahenten sind zwei Unternehmen aus Niedersachsen. Die vor allem für ihre ‚Glück‘-Konfitüren bekannte Göbber aus Eystrup hat ihrer Braunschweiger Wettbewerberin Fürsten-Reform im April 2020 mit einer vor dem OLG Hamburg bewirkten einstweiligen Verfügung untersagen lassen, ihren unter dem Label ,LieBee‘ angebotenen Honig weiter zu vertreiben – jedenfalls in der dargebotenen Form. LieBee heißt zudem die Tochtergesellschaft der Fürsten-Reform, gegen die sich die Klage richtet. Im Raum steht der Vorwurf der unlauteren Nachahmung. Beide Wettbewerber hatten ihre Produkte nahezu zeitgleich 2019 auf den Markt gebracht. 

Göbber wirft Fürsten-Reform unter anderem vor, ihre seit 2017 gebräuchliche, tiegelartige ‚Glück‘-Glasform zu kopieren sowie einen ähnlichen Schriftzug im Handschrift-Look zu verwenden. Kunden würden das Konkurrenzprodukt zwar nicht für das Original, aber für eine neue Serie oder für ein unter einer Zweitmarke des ‚Glück‘-Herstellers laufendes Produkt halten – das verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, da es mittelbar über die Herkunft täusche.

Seit 2020 wurde der Ball im Hauptsacheverfahren zwischen dem Landgericht Hamburg, das die Verfügung mit einem ersten Richterspruch bekräftigte und dem hanseatischen Oberlandesgericht hin und her gespielt. Dessen zurückgewiesene Berufung vom Juni 2022 (Az. 5 U 95/21) landete nun in Karlsruhe. Der BGH verwies den Fall zurück an das OLG, da die behauptete unlautere Nachahmung nicht fehlerfrei belegt worden sei.

Axel Rinkler

Der BGH ließ zwar die Rechtsprechung des OLG in Sachen Glasform und Label-Gestaltung unbeanstandet. Er rügte aber die Fixierung auf das Konzept, ein Emotionsschlagwort wie ‚Glück‘ würde eine wettbewerbliche Eigenart begründen und versperre damit ähnlich gelagerten Bezeichnungen den Weg zur Marke. Gegenstand des wettbewerblichen Nachahmungsschutzes sei jedoch der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, so die Leitsatzentscheidung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee. Auch das Argument einer möglichen Verwechslung mit einer ‚Glück‘-Zweitmarke ließ der BGH nicht gelten, denn Göbber habe bis 2019 ausschließlich Konfitüren und keinen Honig unter ihrem Label vertrieben. 

Christian Rohnke

Die nun anstehende erneute Beurteilung seitens des OLG dürfte nicht zeitnah erfolgen, meinen Verfahrensbeteiligte. LieBee hat unterdessen das Design ihres Glases zweimal geändert und damit alle rechtlichen Hürden genommen. Zunächst unterlegte die Fürsten-Reform-Tochter den Schriftzug mit einem großflächigen Herzen. Als auch diese Variante angegriffen wurde, kam ein kleiner Bienenschwarm auf dem Deckel des Glases hinzu. So steht der Honig der Braunschweiger bis heute in den Regalen.                   

Vertreter Göbber
Rohnke Winter (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung)
Harmsen Utescher (Hamburg): Dr. Christoph Schumann; Associate: Dr. Kristina Wagner (beide Wettbewerbsrecht)

Christoph Schumann

Vertreter Fürsten-Reform
Axel Rinkler (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Andreas Lubberger, Eva Maierski (beide Wettbewerbsrecht)  

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Thomas Koch (Vorsitzender Richter), Dr. Christian Löffler, Dr. Martina Schwonke, Jörn Feddersen, Bernd Odörfer  

Eva Maierski

Hintergrund: Fürsten-Reform wurde zunächst von ihrer Braunschweiger Hauskanzlei begleitet, über deren Vermittlung die prozesserfahrene Berliner IP-Kanzlei Lubberger Lehment 2020 nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung ins Spiel kam. Neben Gründungspartner Lubberger wirkte hier Partnerin Maierski mit. Vor dem BGH stand der Kanzlei der unter anderem auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht fokussierte Rinkler zur Seite. 

Die Hamburger IP-Boutique Harmsen Utescher berät Göbber fortlaufend. BGH-Anwalt Rohnke, ebenfalls ein erfahrener IP-Litigator, war hier noch in gemeinsamer Kanzlei mit Dr. Thomas Winter tätig, die sich zum Jahresende auflöste. Seit Januar treten beide als Einzelanwälte auf.   

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