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Teilerfolg für Asbestsanierer

Der Bund muss der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Asbestbeseitigung, geführt von Strabag und Bilfinger Berger, die zustätzlich entstandenen Kosten bei der Asbestbeseitigung im Palast der Republik erstatten.Das hat das Kammergericht Berlin Ende Dezember als Berufungsgericht entschieden. Die Kammer urteilte, dass eine Reihe von Asbestfundstellen für die Unternehmen nicht erkennbar gewesen seien, da sie bei der Besichtigung vor Angebotsabgabe keine Wände hätten aufreißen dürfen.

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Daher könnten sie die Vergütung der nachträglich angefallenen Arbeiten verlangen. Zwar ging es in der Klage nur um den vergleichsweise geringen Betrag von gut 24.000 Euro, doch sind weitere, ähnliche Klagen mit einer streitigen Summe von insgesamt etwa sieben Millionen Euro anhängig.

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