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Wettbewerbern der Deutschen Telekom ist ein Schaden wegen einer Preis-Kosten-Schere zwischen Vorleistungspreisen und Endkundenpreisen im Ortsnetz entstanden. Das hat heute das Landgericht Köln in einem Grundurteil entschieden. Geklagt hatten EWE Tel aus Oldenburg sowie Netcologne aus Köln. In Teilen wies das Gericht die Schadensersatzforderungen gegen die Telekom aber auch ab. Die konkrete Schadenshöhe wird nun in weiteren Verfahren geklärt (Az. 88 O 1/11 und 88 O 5/11).