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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit einer bauvorbereitenden Maßnahme für das Stromnetz-Ausbauprojekt SuedLink bestätigt (Az. 7 A 4.23). Mit seiner Entscheidung wies das Leipziger Gericht die Klage eines Umweltverbandes ab, die eine geplante Konverteranlage im bayerischen Bergrheinfeld bei Schweinfurt verhindern sollte. Solche Anlagen sind technisch zwingend erforderlich, denn sie wandeln den per Erdkabel übertragenen Gleichstrom in den vor Ort nutzbaren Wechselstrom um.