Juve Plus Bundesarbeitsgericht

Erfassung von Arbeitszeit ist Pflicht in Deutschland

Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. In der Ampelregierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern wurde darüber zuletzt noch heftig diskutiert. Nun besteht Handlungsbedarf.

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Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, sieht Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Dies begründete sie mit Blick auf das sogenannte Stechuhrurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 (Az. C-55/18). In der Verhandlung sagte sie: „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.“

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