Juve Plus Überraschung

Bundesrepublik erreicht mit Freshfields beihilferechtliche Genehmigung des EEG

Die Finanzierung des Ausbaus der Stromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 ist keine staatliche Beihilfe. Das hat der Europäische Gerichtshof überraschend deutlich festgestellt. Er erklärte nämlich auch den Kommissionsbeschluss für nichtig, der das Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Die Entscheidung stellt energieintensiven Unternehmen nicht nur Rückzahlungen in Millionenhöhe in Aussicht, sie gibt insbesondere Deutschland auch mehr Spielraum, die Energiewende auszugestalten.

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Thomas Lübbig
Thomas Lübbig

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